Studium › Bewerbung ›
Voraussetzungen
Die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Studium
Grundsätzlich ist für ein Studium in Baden-Württemberg eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, dies ist derzeit die Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife kann in Baden-Württemberg durch einen der folgenden Abschlüsse erworben werden:
- Abschluss eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife,
- Abschluss eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs, teilweise mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung,
- Abschluss einer Berufsschule mit Zusatzunterricht und -prüfung und Abschluss einer dualen Ausbildung,
- Abschluss einer Fachschule für Wirtschaft, Technik/Gestaltung oder einer Fachschule für einzelne Branchen (teilweise mit Zusatzunterricht und -prüfung),
- Abschluss an einer Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk,
- Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr.
Besonderheit: Die Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte
Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen.
Damit sind – seit dem Wintersemester 2010 / 11 – Meister und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.
Seit dem Sommersemester 2021 ist auch ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung als Hochschulzugangsberechtigung zulässig; weiterhin ist ein Beratungsgespräch an der IHL notwendig.
Die Studienvoraussetzungen an der IHL
- die oben genannten Voraussetzungen für den Zugang zum Studium an einer Hochschule
- eine in der Regel mindestens einjährige (ehrenamtliche) Mitarbeit des Bewerbers in einer Gemeinde, Gemeinschaft oder in einem Jugendverband
- die Bejahung der Zielsetzung der IHL im Sinne der Grundordnung, die Respektierung von Glaubensüberzeugungen anderer und eine Bereitschaft, sich mit dem Gegenwartsbezug der biblischen Botschaft auseinanderzusetzen
- für fremdsprachige Studierende der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
- die Beherrschung der englischen Sprache, da einige Module und verschiedene Lehr- und Vortragsveranstaltungen an der IHL in englischer Sprache stattfinden