Hochschule › Gremien und Organe ›
Senat
Ziele und Aufgaben des Senats
Der Senat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Dies sind u.a.
- Bestätigung der Wahl von Rektorin oder Rektor und Kanzlerin oder Kanzler durch den Hochschulrat
- Wahl der Dekaninnen oder Dekane für Studium und Lehre, Hochschul- und Forschungskooperationen sowie Forschung und Wissenschaftsförderung
- Beschlussfassung über Funktionsbeschreibungen von Professuren
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen
- Beschlussfassung über die Richtlinien für den Studienbetrieb
- Qualitätsentwicklung und Evaluation von Lehre und Studium
Einzelheiten ergeben sich aus der Grundordnung der IHL, die Sie hier unter Ordnungen finden.
Mitglieder des Senats sind:
- die Rektorin oder der Rektor und die Kanzlerin oder der Kanzler kraft Amtes
- die oder der Gleichstellungsbeauftragte kraft Amtes
- die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen kraft Amtes
- die Leiterin oder der Leiter des LIMRIS-Instituts
- alle Professorinnen und Professoren
- die Studierendensprecherin oder der Studierendensprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter
- ein Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- ein Mitglied der Gruppe der administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Den Vorsitz führt die Rektorin oder der Rektor. Die Amtszeit der nichtstudentischen Mitglieder beträgt vier Jahre, die Amtszeit der studierenden Mitglieder umfasst ein Jahr.