Der Senat berät und entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung. Dies sind u.a.
Bestätigung der Wahl von Rektorin oder Rektor und Kanzlerin oder Kanzler durch den Hochschulrat
Wahl der Dekaninnen oder Dekane für Studium und Lehre, Hochschul- und Forschungskooperationen sowie Forschung und Wissenschaftsförderung
Beschlussfassung über Funktionsbeschreibungen von Professuren
Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen
Beschlussfassung über die Richtlinien für den Studienbetrieb
Qualitätsentwicklung und Evaluation von Lehre und Studium
Einzelheiten ergeben sich aus der Grundordnung der IHL, die Sie hier unter Ordnungen finden.
Mitglieder des Senats sind:
die Rektorin oder der Rektor und die Kanzlerin oder der Kanzler kraft Amtes
die oder der Gleichstellungsbeauftragte kraft Amtes
die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen kraft Amtes
die Leiterin oder der Leiter des LIMRIS-Instituts
alle Professorinnen und Professoren
die Studierendensprecherin oder der Studierendensprecher und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter
ein Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ein Mitglied der Gruppe der administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Den Vorsitz führt die Rektorin oder der Rektor. Die Amtszeit der nichtstudentischen Mitglieder beträgt vier Jahre, die Amtszeit der studierenden Mitglieder umfasst ein Jahr.
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