8 Kanzlerin bzw. der Kanzler, die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte, die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Forschungsinstituts LIMRIS (Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural and Social Studies) an. Darüber hinaus sind derzeit alle hauptberuflichen Professorinnen und Professoren im Senat vertreten. Sobald die Gesamtzahl der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren zwölf überschreitet, müssen neun professorale Senatsmitglieder per Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus werden zwei Vertretungen der Studierendenschaft sowie jeweils eine Vertretung der wissenschaftlichen und der administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat gewählt. Den Vorsitz im Senat führt die Rektorin bzw. der Rektor, die oder der gemäß Grundordnung (GO) nicht über Stimmrecht verfügt, wenn sie bzw. er zugleich eine leitende Funktion in der Trägergesellschaft innehat. Auf Antrag kann der Senat beschließen, ohne Personen zu tagen, die gleichzeitig eine Funktion in der Trägergesellschaft innehaben. Neben der Bestätigung der Wahl der Hochschulleitungsmitglieder wählt der Senat die Dekanin bzw. den Dekan für Studium und Lehre, die Leitung des LIMRIS-Instituts, die Studiengangsleitungen, die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten sowie die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und entsendet Professorinnen und Professoren in die Berufungskommissionen sowie in den Ausschuss zur Berufung neuer Hochschulratsmitglieder. Der Senat beschließt zudem über die Grundordnung, Satzungen und Richtlinien und nimmt Stellung zu Entwicklungsplänen, Jahresberichten und Haushaltsplänen. Als externes Aufsichts- und Beratungsgremium fungiert der Hochschulrat. Dieser setzt sich aus zehn externen Mitgliedern zusammen, von denen mindestens die Hälfte keine Ämter oder Funktionen in der Liebenzeller Mission und ihren Gesellschaftsverbänden haben dürfen, sowie den Mitgliedern der Hochschulleitung kraft Amtes ohne Stimmrecht. Zum Wintersemester 2023/24 waren an der IHL 13 Professorinnen und Professoren im Umfang von 12 VZÄ (inkl. Hochschulleitung) beschäftigt. Seit der letzten Reakkreditierung ist das professorale Personal im geplanten Umfang aufgewachsen. Insbesondere wurden weitere Professuren in den Sozialwissenschaften geschaffen, die nun über professorales Personal im Umfang von 4,5 VZÄ verfügen. Die regelmäßige Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren umfasst 18 Semesterwochenstunden (SWS). Hiervon werden grundsätzlich 2 SWS für die akademische Selbstverwaltung und 2 SWS für die Forschung abgezogen. Darüber hinaus sind für alle Professorinnen und Professoren, die sich für eine stärkere Ausrichtung auf die Forschung entscheiden, weitere Reduktionen des Lehrdeputats im Umfang von höchstens 6 SWS möglich. Die tatsächliche Lehrverpflichtung liegt daher zwischen 8 und 14 SWS. Weiteres wissenschaftliches Personal beschäftigte die IHL zum Wintersemester 2023/24 im Umfang von rd. 6 VZÄ. Von diesen verfolgt die Mehrheit ein Qualifizierungsprojekt. Des
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