IHL

6 gesetzen verankert sind. Um eine länderübergreifende Gleichbehandlung der Hochschule im Verfahren sicherzustellen, hat der Akkreditierungsausschuss im Dezember 2022 beschlossen, die neuen Verfahrensregeln in allen Verfahren anzuwenden, die ab dem Stichtag 1. September 2022 beantragt wurden, auch wenn die Antragstellung noch nach den Maßgaben und Kriterien der vorangegangenen Fassung des Leitfadens erfolgt ist. |3 Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 21. November 2022 einen Antrag auf Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell gestellt. Der Vorsitzende des Akkreditierungsausschusses des Wissenschaftsrats hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Internationale Hochschule Liebenzell am 14. und 15. Dezember 2023 besucht und anschließend den vorliegenden Bewertungsbericht erarbeitet hat. Die Hochschule und das Land haben die Gelegenheit erhalten, zum Bewertungsbericht Stellung zu nehmen. In dem Verfahren wirkten auch Sachverständige mit, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrats sind. Ihnen weiß sich der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Am 21. Mai 2024 hat der Akkreditierungsausschuss auf der Grundlage des Bewertungsberichts die Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell vorbereitet. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 5. Juli 2024 in Bremen verabschiedet. | 3 Vgl. Wissenschaftsrat (2022): Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen; Magdeburg. https://doi.org/10.57674/bh4z-k018

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