IHL

47 Übersicht 3: Fortsetzung Laufendes Jahr: 2023 Für die Erhebung der Meldungen zum Hochschulpersonal gilt jeweils der vom Statistischen Bundesamt gesetzte Stichtag 1. Dezember. |1 Hauptberuflichkeit ist gegeben, wenn mindestens 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben einer vollbeschäftigten, fest angestellten Professorin oder eines vollbeschäftigten, fest angestellten Professors ausgefüllt werden. |2 Dozentinnen und Dozenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wissenschaftliche und künstlerische Assistentinnen und Assistenten; ohne Lehrbeauftragte. Vor 2023/24 ist in den vorliegenden Zahlen auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin mit 0,3 VZÄ erfasst worden. |3 Hierzu zählt das wissenschaftsunterstützende Personal, das Verwaltungspersonal und das sonstige Personal gemäß der Spezifikation des Kerndatensatz Forschung (KDSF). Nähere Informationen zum KDSF siehe: Wissenschaftsrat (2016): Empfehlungen zur Spezifikation des Kerndatensatz Forschung; Berlin. URL: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/5066-16.html Anmerkungen zu einzelnen Eintragungen: LIMRIS-Mitarbeiterinnen bzw. -Mitarbeiter (Forschungsassistenz und HiWi) sind beim nichtwissenschaftlichen Personal mitgezählt. Bei den Zentralen Diensten sind geringfügig Beschäftigte nicht einberechnet. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben der Internationalen Hochschule Liebenzell

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