35 reduktionen für Forschungstätigkeiten. Der Umfang der Lehrreduktion für die Forschung sowie weitere forschungsbezogene Ziele werden in den jährlichen Personalentwicklungsgesprächen mit der Rektorin bzw. dem Rektor individuell vereinbart. Zweitens besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Freisemester für Forschungszwecke zu beantragen. Erstmals wird dies im Sommersemester 2024 von einer Professorin bzw. einem Professor der IHL in Anspruch genommen. Drittens verfügen alle Professorinnen und Professoren, aber auch alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über ein individuelles Forschungsbudget von 1.500 Euro pro VZÄ und Jahr. Die IHL legt nach eigenen Angaben bereits bei der Berufung der Professorinnen und Professoren Wert auf entsprechende Forschungsleistungen und hat dies seit 2015 in den Berufungskriterien verankert. Neben der Promotion sollten diese durch mindestens drei peer-reviewed Artikel nachgewiesen werden. Zentrales Instrument der Nachwuchsförderung war in den letzten Jahren der Ausbau der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von diesen qualifiziert sich ein Großteil in Form einer Promotion oder Habilitation wissenschaftlich weiter. Zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses hat die IHL ein Promotionsstipendium geschaffen. Qualifizierte Absolventinnen der Bachelorstudiengänge der IHL, die nach einem Masterabschluss eine Promotion anstreben, können sich auf ein Stipendium bewerben, mit dem die IHL sie über max. drei Jahre mit 500 Euro monatlich unterstützt. Die IHL konnte in die Forschung 2021 externe Drittmittel in der Höhe von rd. 10 Tsd. Euro (aus Stiftungen) einwerben. Sie ist aktuell Mitantragstellerin (neben den Theologischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Jena und Greifswald) an dem Projekt „Corpus Judaeo-Hellenisticum Novi Testamenti digital“, das im November 2023 von der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften in ihr Akademieprogramm aufgenommen wurde. Projektstart ist der 1. April 2024, die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Weitere Drittmittel erhält sie regelmäßig von ihrer Trägerin. Sie ist bestrebt, in Zukunft weitere externe Drittmittelprojekte einzuwerben. Für Studium und Lehre konnten in der Vergangenheit bereits Drittmittel vom Land Baden-Württemberg eingeworben werden (vgl. Kapitel IV). Die IHL hat Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten festgeschrieben. Darüber hinaus müssen die Studierenden eine Verpflichtung zur akademischen Integrität unterzeichnen. Zur ethischen Beurteilung von Forschungsvorhaben hat die IHL eine Ethikkommission eingesetzt. V.2 Bewertung Die IHL hat die bereits in der letzten Reakkreditierung bescheinigte Weiterentwicklung in der Forschung erfolgreich fortgesetzt. Die strukturelle Verankerung
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