IHL

27 Hochschulleitung beschäftigt. Seit der letzten Reakkreditierung ist das professorale Personal im geplanten Umfang aufgewachsen. Insbesondere wurden weitere Professuren in den Sozialwissenschaften geschaffen, die nun über professorales Personal im Umfang von 4,5 VZÄ verfügen. Die Hochschule plant für die kommenden Jahre keinen weiteren Aufwuchs des professoralen Personals. Das Betreuungsverhältnis von Professorinnen und Professoren zu Studierenden lag zum Wintersemester 2023/24 bei 1:26. Die regelmäßige Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren umfasst 18 Semesterwochenstunden (SWS). Darin enthalten sind 2 SWS, die für die akademische Selbstverwaltung vorgesehen sind, bzw. 3 SWS bei Übernahme bestimmter Ämter. Darüber hinaus können die Professorinnen und Professoren gemäß der Lehrverpflichtungsregelung flexibel zwischen einem stärker forschungs- oder eher lehrorientierten Deputat wählen. Die tatsächliche Lehrverpflichtung liegt daher zwischen 8 und 14 SWS und die Forschungsverpflichtung zwischen 2 und 8 SWS. Die jeweiligen Deputate werden individuell im jährlichen Personalgespräch mit der Rektorin bzw. dem Rektor festgelegt und in einer Zielvereinbarung festgehalten. Deputatsreduktionen für die Hochschulleitung werden jeweils dem Bedarf angepasst. Die Deputatsreduktionen für weitere Ämter sind in der Lehrverpflichtungsregelung festgehalten. Die hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der IHL übernahmen im akademischen Jahr 2022 insgesamt 60,5 % der Lehre. In allen Studiengängen lag die Quote der professoralen Lehre im gesamten akademischen Jahr 2022 über 50 %. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernahmen insgesamt rd. 21 % der Lehre, 18 % wurden durch Lehraufträge abgedeckt. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren richten sich nach § 47 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Neben der fachlichen Eignung und Erfahrungen in der Lehre sowie der Forschung ist auch das Einverständnis mit der Präambel der Grundordnung – und somit mit der Bekenntnisgrundlage der IHL – Voraussetzung für die Einstellung. Die Berufungsordnung (BO) regelt das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren. Die Berufungskommission setzt sich zusammen aus der Rektorin bzw. dem Rektor (Vorsitz), der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten, drei vom Senat gewählten Professorinnen und Professoren, der Studiensprecherin bzw. dem Studiensprecher sowie einer externen Professorin bzw. einem externen Professor des Fachgebiets. Es muss eine professorale Mehrheit gewährleistet und mindestens eine sachkundige Frau in der Berufungskommission vertreten sein. Die Berufungskommission kann zusätzlich externe Sachverständige ohne Stimmrecht hinzuziehen. Die Rektorin bzw. der Rektor erstellt die Ausschreibung für die zu besetzende Professur, die der Senat anschließend beschließt. Die Ausschreibung erfolgt

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzg4OTA=