26 maßgeblich um den Bereich Forschung kümmert. Hiermit konnten eine Stellvertretung der Rektorin bzw. des Rektors sichergestellt und ein maßgeblicher Leistungsbereich der Hochschule strukturell gestärkt werden. Es wird weiterhin begrüßt, dass die IHL mittelfristig plant, das Dekanat für Studium und Lehre ebenfalls in ein Prorektorat umzuwandeln und in seinen Kompetenzen damit zu stärken. Mit Blick auf die in den nächsten Jahren bevorstehenden Wechsel in der Hochschulleitung sollte die IHL die Wahlprozesse überprüfen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt insbesondere, die Einrichtung einer Findungskommission zur Wahl einer neuen Rektorin bzw. eines neuen Rektors in der Grundordnung vorzusehen. Diese sollte zu mindestens 50 % mit akademischen Mitgliedern besetzt sein und auch externe wissenschaftliche Mitglieder umfassen. Mit diesem Verfahren könnte die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Hochschule von der Liebenzeller Mission weiter gestärkt werden. Bei der Neubesetzung des Amtes der Kanzlerin bzw. des Kanzlers sollte die Hochschule in Zukunft eine Verquickung von administrativen und akademischen Aufgaben möglichst vermeiden. Der Hochschulrat der IHL hat neben seiner Aufsichtsfunktion auch die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Hochschule. Die Aufgabe des Träger-Fachausschusses ist demgegenüber auf die Bestätigung der Wahl der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats bzw. der Professorinnen und Professoren durch den Senat der IHL beschränkt. Um Fragen der wissenschaftlichen Entwicklung und Profilbildung sachgerecht beurteilen zu können, sollte die externe wissenschaftliche Expertise im Hochschulrat gestärkt werden. Die Hochschule sollte sich daher bemühen, bei Neuberufungen in den Hochschulrat auch externe Professorinnen bzw. Professoren von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen zu gewinnen. Die Hochschule verfügt über ein umfassendes und wirksames Qualitätsmanagementsystem. Aus den Evaluationen werden regelmäßig Maßnahmen abgeleitet und damit eine beständige Weiterentwicklung von Studium und Lehre gewährleistet. Die Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement sind klar definiert und die Hochschule verfügt über eine QM-Beauftragte bzw. einen QM-Beauftragten, die bzw. der die Prozesse unterstützt. Ungewöhnlich erscheint es, dass das Qualitätsmanagement in den Verantwortungsbereich der Kanzlerin bzw. des Kanzlers fällt. Diese Konstellation könnte bei der Neubesetzung des Kanzleramts überdacht werden. III. PERSONAL III.1 Ausgangslage Zum Wintersemester 2023/24 waren an der IHL 13 Professorinnen und Professoren im Umfang von 11,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zzgl. 0,75 VZÄ in der
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