IHL

25 mung zu diversen strategischen Angelegenheiten der Hochschule sowie zur Grundordnung und die Erörterung der Jahresberichte. Ebenfalls in der Grundordnung verankert ist das Forschungsinstitut LIMRIS, das einen Beitrag in der missions- und religionswissenschaftlichen Forschung leisten und Kooperationen zwischen den Forschenden initiieren soll. Zudem schreibt die Grundordnung fest, dass das Dozierendenkollegium, bestehend aus der Hochschulleitung, allen Professorinnen und Professoren sowie allen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Senat berät und diesem Vorschläge unterbreiten kann. Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement (QM) der IHL liegt bei der Kanzlerin bzw. dem Kanzler, die bzw. der von der bzw. dem QM-Beauftragten unterstützt wird. Das Qualitätsmanagement ist in einem QM-Handbuch festgeschrieben. Es finden regelmäßige Evaluationen statt. Deren Ergebnisse werden in einem jährlichen Bericht zusammengefasst und im Senat sowie mit einem Gremium der Studierenden (Studienforum und/oder Vollversammlung) diskutiert und auf dieser Grundlage werden ggf. Maßnahmen beschlossen. II.2 Bewertung Die IHL hat die auf die Grundordnung bezogenen Auflagen aus dem vorangegangenen Reakkreditierungsverfahren fristgerecht umgesetzt. Ihre Governancestrukturen sind nun sowohl hinsichtlich der Leitungsstruktur als auch mit Blick auf das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägerin weitestgehend hochschuladäquat und transparent ausgestaltet. Der Senat verfügt über angemessene Kompetenzen in der akademischen Selbstverwaltung. Die aktuelle Zusammensetzung des Senats ist grundsätzlich hochschuladäquat. Gemäß Grundordnung gehören jedoch sehr viele Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger mit Stimmrecht dem Senat an. Die strukturelle Mehrheit der als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Professorenschaft in den Senat gewählten professoralen Mitglieder ist daher nicht sichergestellt. Die Hochschule sollte daher Maßnahmen ergreifen, um dies in Zukunft sicherzustellen. Eine Möglichkeit, die den bereits verhältnismäßig großen Senat nicht weiter vergrößern würde, wäre es, dass Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger, wie beispielsweise die beiden derzeit mit Stimmrecht ausgestatteten Mitglieder der Hochschulleitung, die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte, die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder die Leiterin bzw. der Leiter des LIMRIS-Instituts, grundsätzlich ohne Stimmrecht im Senat vertreten sind. Dies würde auch die Möglichkeit eröffnen, das Gremium zu verkleinern, da die strukturelle Mehrheit der gewählten professoralen Vertreterinnen bzw. Vertreter mit weniger Personen erreicht würde. Die Arbeitsgruppe würdigt, dass die Hochschule seit der letzten Reakkreditierung die Hochschulleitung um ein Prorektorat erweitert hat, das sich

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