23 II. LEITUNGSSTRUKTUR, ORGANISATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT II.1 Ausgangslage Trägerin der IHL ist die Liebenzeller Mission gGmbH. Maßgebliche Betreiberin ist die Liebenzeller Mission e.V., die 70 % der Anteile an der Trägergesellschaft hält. Jeweils 10 % der Anteile werden vom Liebenzeller Gemeinschaftsverband e.V., dem Süddeutschen Gemeinschaftsverband e.V. und dem Südwestdeutschen Jugendverband Entschieden für Christus e.V. gehalten. Die Trägergesellschaft wird derzeit von drei gleichberechtigten Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern vertreten, von denen einer der gegenwärtige Rektor der IHL ist. Die Grundordnung (GO) der IHL regelt die Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule. Darin sind die Freiheit von Forschung und Lehre festgeschrieben und die Bekenntnisbindung der Hochschule definiert. Zentrale Organe der Hochschule sind die Hochschulleitung, der Senat und der Hochschulrat. Die GO regelt auch die Aufgaben des sog. Fachausschusses des Trägers, der von der Trägergesellschaft eingesetzt wurde, um den geordneten Betrieb der IHL zu gewährleisten. Dieser bestätigt die Wahl von Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler sowie die Berufung der Professorinnen und Professoren durch den Senat. In diesem Rahmen nimmt er vor allem eine Bekenntnisprüfung vor. Der Träger-Fachausschuss enthält sich jeglicher Einflussnahme auf akademische Belange. Die Hochschulleitung der IHL besteht aus Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler, die gemeinsam die Leitung der Hochschule innehaben. Sie sind insbesondere verantwortlich für die Struktur- und Entwicklungsplanung, die Personalentwicklung, den Entwurf des Haushaltsvoranschlags und den Vollzug des Haushaltsplans. Die Rektorin bzw. der Rektor hat die akademische Leitung der IHL inne und übernimmt den Vorsitz in der Hochschulleitung und im Senat. Die Prorektorin bzw. der Prorektor verantwortet den Bereich Forschung. Die Kanzlerin bzw. der Kanzler ist in allen administrativen und wirtschaftlichen Bereichen zuständig. Alle Mitglieder der Hochschulleitung werden vom Hochschulrat gewählt und vom Senat und vom Träger-Fachausschuss bestätigt. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder der Hochschulleitung können entweder vom Hochschulrat mit Bestätigung des Senats mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder oder vom Senat mit Bestätigung des Hochschulrats mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abgewählt werden. Die Abwahl muss vom Träger-Fachausschuss bestätigt werden. Der Senat ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der IHL. Qua Amt gehören ihm die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorin bzw. der Prorektor, die
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