10 B. Akkreditierungs- entscheidung Der Wissenschaftsrat hat im Rahmen des Reakkreditierungsverfahrens geprüft, ob die Internationale Hochschule Liebenzell (IHL) die konstitutiven Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit und die im Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung festgelegten Kriterien erfüllt. Diese Prüfung stützt sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Arbeitsgruppe. Dafür wurden die in Lehre und Forschung erbrachten Leistungen sowie die dafür eingesetzten und für die geplante weitere Entwicklung der Hochschule vorgesehenen Ressourcen begutachtet. Grundlagen dieser Prüfung sind der institutionelle Anspruch und die spezifischen Rahmenbedingungen der Hochschule. Die Prüfung hat ergeben, dass die IHL den Anforderungen des Wissenschaftsrats an eine Hochschule entspricht. Er spricht somit eine Reakkreditierung aus. Die IHL wird ihrem Anspruch als Hochschule für angewandte Wissenschaften in allen Bereichen gut gerecht. Sie hat die Auflagen aus dem vorangegangenen Verfahren erfüllt. Die Bekenntnisbindung der Hochschule ist in der Präambel der Grundordnung ebenso wie ihre Anerkennung der Freiheit von Forschung und Lehre verankert. Die IHL verbindet ihren Kernbereich einer pietistisch geprägten evangelischen Theologie überzeugend mit ihren praxisorientierten sozialwissenschaftlichen Fächern. Die meisten ihrer Studierenden sind in die beiden multidisziplinären Bachelorstudiengänge eingeschrieben, die mit der Sozialen Arbeit bzw. der Pädagogik über die Theologie hinausgehende und im Arbeitsmarkt gefragte Ausbildungen anbieten. Die Hochschule hat ein Gleichstellungskonzept erarbeitet und lässt ein Problembewusstsein bezüglich der deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen im wissenschaftlichen Personalkörper erkennen. Die ergriffenen Maßnahmen konnten jedoch bislang den Frauenanteil nicht erhöhen. Fragen von Diversität und Inklusion werden an der Hochschule bislang nur ansatzweise berücksichtigt. Darüber hinaus fehlt es an einem Schutzkonzept, das der Wissenschaftsrat aufgrund der engen Studien- und Lebensgemeinschaft auf dem Campus für erforderlich hält. Das Verhältnis zwischen der IHL, ihrer Trägergesellschaft und den Betreiberverbänden ist ausgewogen gestaltet und gewährleistet die akademische Freiheit
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