Bremen 05 07 2024 Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell
IMPRESSUM Stellungnahme zur Institutionellen Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell Herausgeber Wissenschaftsrat Scheidtweilerstraße 4 50933 Köln www.wissenschaftsrat.de post@wissenschaftsrat.de Drucksachennummer: 1954-24 DOI: https://doi.org/10.57674/9p3g-rv82 Lizenzhinweis: Diese Publikation wird unter der Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Den vollständigen Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.de. Veröffentlicht Köln, Juli 2024
inhalt Vorbemerkung 5 A. Kenngrößen 7 B. Akkreditierungsentscheidung 10 Anlage: Bewertungsbericht zur Institutionellen Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell 15 Mitwirkende 49
5 Vorbemerkung Der Wissenschaftsrat hat auf der Basis seiner Empfehlungen zur Institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen |1 einen Akkreditierungsausschuss eingesetzt, der im Auftrag der Länder Institutionelle Akkreditierungen und Konzeptprüfungen durchführt. Dabei handelt es sich um Verfahren der länderübergreifenden Qualitätssicherung nichtstaatlicher Hochschulen in ihrer Eigenschaft als staatlich beliehene Einrichtungen des tertiären Bildungssektors. Die Verfahren sichern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung und dienen dem Schutz der Studierenden sowie privater und öffentlicher Institutionen als künftige Arbeitgeber der Absolventinnen und Absolventen. Im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung ist die zentrale Frage zu beantworten, ob es sich bei der zu prüfenden Einrichtung um eine Hochschule handelt, an der Leistungen in Lehre und Forschung bzw. Kunstausübung erbracht werden, die anerkannten wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Maßstäben entsprechen. Dazu wird geprüft, ob eine Einrichtung die konstitutiven Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit erfüllt. In Verfahren der Institutionellen Reakkreditierung werden dabei auch die Ergebnisse der vorangegangenen Akkreditierung und der Umgang der Hochschule mit Voraussetzungen, Auflagen und Empfehlungen berücksichtigt. Zusätzlich fließen der institutionelle Anspruch und die individuellen Rahmenbedingungen einer Hochschule in die Bewertung ein. Die Akkreditierung erfolgt befristet. Durch die Veröffentlichung seiner Akkreditierungsentscheidungen trägt der Wissenschaftsrat zur Herstellung von Transparenz und Vergleichbarkeit tertiärer Bildungsangebote bei. Die Verfahrensgrundlage bildet der Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung (Drs. 4395-15). |2 Der Wissenschaftsrat hat im Juli 2022 einen überarbeiteten Leitfaden verabschiedet. Maßgebliche Änderungen betreffen die Verfahrensregeln, die zum Teil auch als gesetzliche Grundlage in einigen Landeshochschul- | 1 Wissenschaftsrat (2001): Empfehlungen zur Akkreditierung privater Hochschulen, in: Wissenschaftsrat: Empfehlungen und Stellungnahmen 2000, Bd. I; Köln, S. 201-227. URL: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4419-00.html | 2 Vgl. Wissenschaftsrat (2015): Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen; Berlin.
6 gesetzen verankert sind. Um eine länderübergreifende Gleichbehandlung der Hochschule im Verfahren sicherzustellen, hat der Akkreditierungsausschuss im Dezember 2022 beschlossen, die neuen Verfahrensregeln in allen Verfahren anzuwenden, die ab dem Stichtag 1. September 2022 beantragt wurden, auch wenn die Antragstellung noch nach den Maßgaben und Kriterien der vorangegangenen Fassung des Leitfadens erfolgt ist. |3 Das Land Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 21. November 2022 einen Antrag auf Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell gestellt. Der Vorsitzende des Akkreditierungsausschusses des Wissenschaftsrats hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Internationale Hochschule Liebenzell am 14. und 15. Dezember 2023 besucht und anschließend den vorliegenden Bewertungsbericht erarbeitet hat. Die Hochschule und das Land haben die Gelegenheit erhalten, zum Bewertungsbericht Stellung zu nehmen. In dem Verfahren wirkten auch Sachverständige mit, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrats sind. Ihnen weiß sich der Wissenschaftsrat zu besonderem Dank verpflichtet. Am 21. Mai 2024 hat der Akkreditierungsausschuss auf der Grundlage des Bewertungsberichts die Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell vorbereitet. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 5. Juli 2024 in Bremen verabschiedet. | 3 Vgl. Wissenschaftsrat (2022): Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen; Magdeburg. https://doi.org/10.57674/bh4z-k018
7 A. Kenngrößen Die Internationale Hochschule Liebenzell (IHL) ging 2011 aus dem 1902 gegründeten Theologischen Seminar der Liebenzeller Mission hervor. Sie ist vom Land Baden-Württemberg derzeit befristet bis Ende 2025 staatlich anerkannt. Das Konzept zur Gründung der Hochschule wurde 2011 durch den Wissenschaftsrat geprüft und unter Voraussetzungen und Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. |4 2015 wurde die IHL für drei Jahre reakkreditiert |5 und 2018 für fünf Jahre. |6 Die Auflagen aus dem letzten Verfahren wurden im März 2020 vom Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrats als erfüllt bestätigt. Die IHL versteht sich als eine bekenntnisgebundene Hochschule, die in der Tradition der Reformation, des württembergischen Pietismus und der Weltmission steht. Mit ihren Studiengängen in evangelischer Theologie und angrenzenden sozialwissenschaftlichen Bereichen strebt sie eine wissenschaftliche und anwendungsorientierte Ausbildung an. Trägerin der IHL ist die Liebenzeller Mission gGmbH, deren Anteile zu 70 % von der Liebenzeller Mission e.V. und zu je 10 % von drei weiteren Gemeinschaftsverbänden gehalten werden. Die Trägerin hat einen sog. Träger-Fachausschuss eingesetzt, der die Wahl der Mitglieder der Hochschulleitung bestätigt und bei Berufungsentscheidungen des Senats eine Bekenntnisprüfung vornimmt. Der Träger-Fachausschuss enthält sich jedoch jeglicher Einflussnahme auf akademische Belange. Die Hochschulleitung besteht aus Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler. Alle Mitglieder der Hochschulleitung werden vom Hochschulrat gewählt und vom Senat und vom Träger-Fachausschuss bestätigt. Der gegenwärtige Rektor der IHL ist einer der Geschäftsführer der Trägergesellschaft. Das zentrale Selbstverwaltungsorgan der IHL ist der Senat. Qua Amt gehören ihm die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorin bzw. der Prorektor, die | 4 Wissenschaftsrat (2011): Stellungnahme zur Akkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell (IHL) i. Gr.; Berlin. URL: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1008-11.html | 5 Wissenschaftsrat (2015): Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell (IHL), Bad Liebenzell; Bielefeld. URL: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4875-15.html | 6 Wissenschaftsrat (2018): Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell, Bad Liebenzell; Hannover. URL: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7265-18.html
8 Kanzlerin bzw. der Kanzler, die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte, die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Forschungsinstituts LIMRIS (Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural and Social Studies) an. Darüber hinaus sind derzeit alle hauptberuflichen Professorinnen und Professoren im Senat vertreten. Sobald die Gesamtzahl der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren zwölf überschreitet, müssen neun professorale Senatsmitglieder per Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus werden zwei Vertretungen der Studierendenschaft sowie jeweils eine Vertretung der wissenschaftlichen und der administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat gewählt. Den Vorsitz im Senat führt die Rektorin bzw. der Rektor, die oder der gemäß Grundordnung (GO) nicht über Stimmrecht verfügt, wenn sie bzw. er zugleich eine leitende Funktion in der Trägergesellschaft innehat. Auf Antrag kann der Senat beschließen, ohne Personen zu tagen, die gleichzeitig eine Funktion in der Trägergesellschaft innehaben. Neben der Bestätigung der Wahl der Hochschulleitungsmitglieder wählt der Senat die Dekanin bzw. den Dekan für Studium und Lehre, die Leitung des LIMRIS-Instituts, die Studiengangsleitungen, die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten sowie die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und entsendet Professorinnen und Professoren in die Berufungskommissionen sowie in den Ausschuss zur Berufung neuer Hochschulratsmitglieder. Der Senat beschließt zudem über die Grundordnung, Satzungen und Richtlinien und nimmt Stellung zu Entwicklungsplänen, Jahresberichten und Haushaltsplänen. Als externes Aufsichts- und Beratungsgremium fungiert der Hochschulrat. Dieser setzt sich aus zehn externen Mitgliedern zusammen, von denen mindestens die Hälfte keine Ämter oder Funktionen in der Liebenzeller Mission und ihren Gesellschaftsverbänden haben dürfen, sowie den Mitgliedern der Hochschulleitung kraft Amtes ohne Stimmrecht. Zum Wintersemester 2023/24 waren an der IHL 13 Professorinnen und Professoren im Umfang von 12 VZÄ (inkl. Hochschulleitung) beschäftigt. Seit der letzten Reakkreditierung ist das professorale Personal im geplanten Umfang aufgewachsen. Insbesondere wurden weitere Professuren in den Sozialwissenschaften geschaffen, die nun über professorales Personal im Umfang von 4,5 VZÄ verfügen. Die regelmäßige Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren umfasst 18 Semesterwochenstunden (SWS). Hiervon werden grundsätzlich 2 SWS für die akademische Selbstverwaltung und 2 SWS für die Forschung abgezogen. Darüber hinaus sind für alle Professorinnen und Professoren, die sich für eine stärkere Ausrichtung auf die Forschung entscheiden, weitere Reduktionen des Lehrdeputats im Umfang von höchstens 6 SWS möglich. Die tatsächliche Lehrverpflichtung liegt daher zwischen 8 und 14 SWS. Weiteres wissenschaftliches Personal beschäftigte die IHL zum Wintersemester 2023/24 im Umfang von rd. 6 VZÄ. Von diesen verfolgt die Mehrheit ein Qualifizierungsprojekt. Des
9 Weiteren beschäftigte die IHL nichtwissenschaftliches Personal im Umfang von rd. 9 VZÄ (Stand Wintersemester 2023/24). Die IHL bietet ihren rd. 300 Studierenden aktuell vier Bachelor- und drei Masterstudiengänge an. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen mit Fokus auf evangelische Theologie befinden sich hierunter auch zwei multidisziplinäre Bachelorstudiengänge, die Theologie mit Sozialer Arbeit oder Pädagogik verbinden. In den multidisziplinären Bachelorstudiengängen ist jeweils ein Praxissemester integriert. Übergreifendes Profilmerkmal der Bachelorstudiengänge ist die Ausrichtung auf Interkulturalität, Internationalisierung und Multidisziplinarität. Rund 50 % der Studierenden absolvieren ein Auslandssemester an einer der Partnerhochschulen. Die IHL betreibt angewandte Forschung in der evangelischen Theologie sowie in den Sozialwissenschaften. Sie hat ein Prorektorat geschaffen, das für die Belange der Forschung zuständig ist. Die strategische Ausrichtung der Forschung wurde in der IHL-Strategie Forschung festgelegt. Mit dem Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural and Social Studies (LIMRIS) betreibt die Hochschule ein interdisziplinäres Forschungsinstitut. Zur Unterstützung der Forschung ermöglicht sie neben der regelmäßigen Reduzierung des Lehrdeputats auf Antrag auch Forschungssemester. Darüber hinaus verfügen alle Professorinnen und Professoren sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ein individuelles Forschungsbudget von 1.500 Euro pro VZÄ und Jahr. Die IHL nutzt Räumlichkeiten der Trägerin mit einer Gesamtfläche von rd. 2.700 qm. Hier verfügt sie u. a. über 13 multimediale Lehrsäle, 22 Büros sowie zwei Veranstaltungsräume, die als Hörsäle, Versammlungsräume oder Festsäle verwendet werden. Die Trägerin hält auf dem Gelände weitere Angebote für die Studierenden wie etwa eine Mensa und Studierendenwohnheime vor. Die Bibliothek der IHL umfasst rd. 37.000 Medien in Präsenz. Darüber hinaus verfügt sie über Lizenzen für EBSCOs ATLA Religion Database with ATLA Serials Plus, EBSCOs Psyndex Literature and Audiovisual Media with Psyndex Tests und UTBs eLibrary. Der Anschaffungsetat der Bibliothek betrug 2022 rd. 31 Tsd. Euro. Die Bibliothek wird von geschultem Personal betreut und ist den Studierenden und Dozierenden rund um die Uhr frei zugänglich. Die Hochschule finanziert sich zu rd. 80 % durch Erlöse aus Studienentgelten. Hinzu kommen sonstige Umsatzerlöse und sonstige Zuwendungen Dritter, bei denen es sich vor allem um Spendengelder handelt. Aufgrund der stabilen Studierendennachfrage geht die IHL davon aus, dass die Studiengänge weiterhin ausgelastet werden können und sie beständige Einnahmen erzielen kann. Das jährliche Defizit lag in den letzten Jahren durchschnittlich bei rd. 1 Mio. Euro. Der Jahresfehlbetrag wird jeweils durch die Trägerin ausgeglichen.
10 B. Akkreditierungs- entscheidung Der Wissenschaftsrat hat im Rahmen des Reakkreditierungsverfahrens geprüft, ob die Internationale Hochschule Liebenzell (IHL) die konstitutiven Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit und die im Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung festgelegten Kriterien erfüllt. Diese Prüfung stützt sich im Wesentlichen auf die Bewertung der Arbeitsgruppe. Dafür wurden die in Lehre und Forschung erbrachten Leistungen sowie die dafür eingesetzten und für die geplante weitere Entwicklung der Hochschule vorgesehenen Ressourcen begutachtet. Grundlagen dieser Prüfung sind der institutionelle Anspruch und die spezifischen Rahmenbedingungen der Hochschule. Die Prüfung hat ergeben, dass die IHL den Anforderungen des Wissenschaftsrats an eine Hochschule entspricht. Er spricht somit eine Reakkreditierung aus. Die IHL wird ihrem Anspruch als Hochschule für angewandte Wissenschaften in allen Bereichen gut gerecht. Sie hat die Auflagen aus dem vorangegangenen Verfahren erfüllt. Die Bekenntnisbindung der Hochschule ist in der Präambel der Grundordnung ebenso wie ihre Anerkennung der Freiheit von Forschung und Lehre verankert. Die IHL verbindet ihren Kernbereich einer pietistisch geprägten evangelischen Theologie überzeugend mit ihren praxisorientierten sozialwissenschaftlichen Fächern. Die meisten ihrer Studierenden sind in die beiden multidisziplinären Bachelorstudiengänge eingeschrieben, die mit der Sozialen Arbeit bzw. der Pädagogik über die Theologie hinausgehende und im Arbeitsmarkt gefragte Ausbildungen anbieten. Die Hochschule hat ein Gleichstellungskonzept erarbeitet und lässt ein Problembewusstsein bezüglich der deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen im wissenschaftlichen Personalkörper erkennen. Die ergriffenen Maßnahmen konnten jedoch bislang den Frauenanteil nicht erhöhen. Fragen von Diversität und Inklusion werden an der Hochschule bislang nur ansatzweise berücksichtigt. Darüber hinaus fehlt es an einem Schutzkonzept, das der Wissenschaftsrat aufgrund der engen Studien- und Lebensgemeinschaft auf dem Campus für erforderlich hält. Das Verhältnis zwischen der IHL, ihrer Trägergesellschaft und den Betreiberverbänden ist ausgewogen gestaltet und gewährleistet die akademische Freiheit
11 der Hochschule. Der Senat verfügt über angemessene Kompetenzen in der akademischen Selbstverwaltung. Jedoch ist im Senat nicht in jedem Fall die strukturelle Mehrheit der als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Professorenschaft in das Gremium gewählten professoralen Mitglieder sichergestellt. Die Bestellung der Hochschulleitung ist grundsätzlich hochschuladäquat geregelt. Der Hochschulrat hat neben seiner Aufsichtsfunktion auch die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Hochschule. Insbesondere mit Blick auf seine Funktion zur Beratung im Bereich der wissenschaftlichen Entwicklung und Profilbildung bestehen jedoch Zweifel, ob die dafür nötige wissenschaftliche Expertise adäquat im Gremium vertreten ist. Die Ausstattung mit professoralem Personal im Umfang von derzeit 12 VZÄ inkl. Hochschulleitung erfüllt die Mindestanforderungen an den akademischen Kern einer Hochschule mit Masterstudiengängen. Die IHL kann eine sehr gute Betreuungsrelation und die mindestens hälftige Abdeckung der Lehre durch hauptberufliche Professorinnen und Professoren sicherstellen. Es ist zu begrüßen, dass in den letzten Jahren ein personeller Ausbau in den sozialwissenschaftlichen Fächern stattgefunden hat. Das Berufungsverfahren an der IHL ist insgesamt wissenschaftsgeleitet und transparent gestaltet. Nicht sachgerecht ist jedoch die zentrale Rolle der Rektorin bzw. des Rektors als Vorsitzende bzw. Vorsitzender der Berufungskommissionen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass der derzeitige Rektor gleichzeitig als einer der Geschäftsführer der Trägergesellschaft fungiert. Es wird gewürdigt, dass die Hochschule ihren Studierenden insgesamt sehr gute Studienbedingungen bietet und die Lehrenden ein hohes Engagement zeigen. Die Studiengänge sind schlüssig auf die spezifischen Anforderungen der beruflichen Praxis in den Gemeinden, weiteren pädagogischen und sozialarbeiterischen Bereichen sowie der Entwicklungszusammenarbeit zugeschnitten. Insbesondere die multidisziplinären Bachelorstudiengänge bieten eine gute Qualifikation für die Arbeit in der Liebenzeller Mission und den Gemeinschaftsverbänden, die die meisten Absolventinnen und Absolventen beschäftigen, aber auch darüber hinaus. Die IHL konnte in den letzten Jahren die Internationalisierung von Studium und Lehre weiter verbessern. Ein sehr hoher Anteil der Studierenden nimmt die vielfältigen Angebote des Studierendenaustauschs mit internationalen Partnerhochschulen wahr. Einen wichtigen Schritt für die Realisierung der angestrebten Interkulturalität im Studienalltag stellt zudem die Einführung eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs dar, der auch für ausländische Studierende bzw. Austauschstudierende attraktiv sein dürfte. Den thematischen Schwerpunkt der interkulturellen Theologie könnte die Hochschule allerdings noch systematischer verfolgen. Positiv hervorzuheben ist die gute Studienatmosphäre, zu der die enge persönliche Betreuung durch die Lehrenden maßgeblich beiträgt. Unterstützt wird dies sowohl durch die zahlreichen Service-
12 leistungen der Hochschule als auch die bemerkenswerten Unterstützungsleistungen der Trägergesellschaft für die Studierenden im Rahmen der Studien- und Lebensgemeinschaft. Die IHL hat die bereits in der letzten Reakkreditierung bescheinigte Weiterentwicklung in der Forschung erfolgreich fortgesetzt. Die strukturelle Verankerung der Forschung in der Hochschule ist gut gelungen und auch die Forschungsleistungen werden insgesamt als gut bewertet. Die Rahmenbedingungen für die Forschung sind insbesondere aufgrund der großzügigen Deputatsreduktionen für Forschungszwecke, die für alle Professorinnen und Professoren sowie nach Bedarf auch für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen sind, sehr gut. Auch die Möglichkeit von Forschungssemestern ist zu begrüßen. Die insgesamt gute Vernetzung der Professorinnen und Professoren in der scientific community beruht bislang in weiten Teilen auf individuellen Kooperationen. Eine stärkere Institutionalisierung von Kooperationsbeziehungen sollte für die Zukunft weiter angestrebt werden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass weiterhin eine geringe Bereitschaft der Theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten für Kooperationen mit Hochschulen aus dem freikirchlichen Milieu besteht. Besonders hervorzuheben ist daher, dass es der IHL gelungen ist, sich an einem von der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften langfristig geförderten Kooperationsprojekt zu beteiligen, das im Frühjahr 2024 startet. Die Räumlichkeiten der IHL auf dem Gelände der Liebenzeller Mission sind gut ausgestattet und bieten auch bei einem weiteren Wachstum der Hochschule gute Voraussetzungen für einen adäquaten Hochschulbetrieb. Die Ausstattung der Bibliothek entspricht insgesamt den Anforderungen von Forschung und Lehre. Im Bereich Theologie ist die Bibliothek bereits sehr gut ausgestattet, für die Sozialwissenschaften ist der Bestand jedoch weiterhin ausbaufähig und nicht in allen Bereichen auf dem aktuellen Stand. Die Finanzplanung der IHL ist plausibel und tragfähig. Aufgrund des finanziellen Engagements der Trägerin mit der Bereitschaft, die Defizite auch langfristig auszugleichen, ist die Finanzierung der Hochschule gesichert. Um die Hochschulförmigkeit der IHL dauerhaft sicherzustellen, wird dem Land Baden-Württemberg empfohlen, auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hinzuwirken: _ Die IHL sollte ihre Grundordnung so anpassen, dass die strukturelle Mehrheit der gewählten professoralen Mitglieder im Senat jederzeit sichergestellt ist. _ Die Berufungsordnung sollte um eine Regelung ergänzt werden, die sicherstellt, dass Trägervertretungen kein Stimmrecht in den Berufungskommissionen haben.
13 _ Die Bibliothek sollte im Bereich der Sozialwissenschaften durch einen weiteren Ausbau auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Von den Anregungen und Empfehlungen im Bewertungsbericht der Arbeitsgruppe hebt der Wissenschaftsrat folgende hervor, die er für die weitere Entwicklung der IHL als zentral erachtet: _ Die Hochschule sollte Anstrengungen unternehmen, um das Geschlechterverhältnis innerhalb des akademischen Personals ausgewogener zu gestalten. In diesem Sinne sollte sie ihre Maßnahmen zur Rekrutierung von Professorinnen ausweiten, indem sie beispielsweise auf mögliche Kandidatinnen direkt zugeht. _ Die IHL sollte ein Schutzkonzept für die Studien- und Lebensgemeinschaft auf dem Campus erarbeiten und im Sinne einer Modernisierung ein breiteres und zeitgemäßes Verständnis von Diversität und Inklusion in ihren Handlungsempfehlungen verankern. _ Die externe wissenschaftliche Expertise im Hochschulrat sollte durch die Aufnahme von externen Professorinnen bzw. Professoren von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in das Gremium gestärkt werden. Darüber hinaus macht sich der Wissenschaftsrat die Anregungen und Einschätzungen der Arbeitsgruppe zu eigen. Der Wissenschaftsrat spricht eine Reakkreditierung für zehn Jahre aus. Er sieht daher keine Notwendigkeit einer erneuten Reakkreditierung der IHL. Unabhängig davon steht es dem Land Baden-Württemberg frei, anlassbezogen auch weitere Begutachtungen beim Wissenschaftsrat zu beantragen.
Anlage: Bewertungsbericht zur Institutionellen Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell 2024 Drs. 1881-24 Köln 19 04 2024
inhalt Bewertungsbericht 19 I. Institutioneller Anspruch, Profil und Entwicklungsziele 20 I.1 Ausgangslage 20 I.2 Bewertung 21 II. Leitungsstruktur, Organisation und Qualitätsmanagement 23 II.1 Ausgangslage 23 II.2 Bewertung 25 III. Personal 26 III.1 Ausgangslage 26 III.2 Bewertung 28 IV. Studium und Lehre 30 IV.1 Ausgangslage 30 IV.2 Bewertung 32 V. Forschung 34 V.1 Ausgangslage 34 V.2 Bewertung 35 VI. Räumliche und sächliche Ausstattung 37 VI.1 Ausgangslage 37 VI.2 Bewertung 38 VII. Finanzierung 39 VII.1 Ausgangslage 39 VII.2 Bewertung 39 Anhang 41
19 Bewertungsbericht Die Internationale Hochschule Liebenzell (IHL) ging 2011 aus dem 1902 gegründeten Theologischen Seminar der Liebenzeller Mission hervor. Sie ist vom Land Baden-Württemberg derzeit befristet bis zum 31.12.2025 staatlich anerkannt. Die Hochschule bietet ihren rd. 300 Studierenden aktuell vier Bachelor- und drei Masterstudiengänge in evangelischer Theologie und angrenzenden sozialwissenschaftlichen Bereichen an. |7 Das Konzept zur Gründung der Hochschule wurde 2011 durch den Wissenschaftsrat geprüft und unter Voraussetzungen und Auflagen für fünf Jahre akkreditiert. |8 Im Oktober 2015 wurde die IHL für drei Jahre reakkreditiert. |9 Im Oktober 2018 erfolgte eine Reakkreditierung für fünf Jahre. |10 Diese war mit den folgenden fünf Auflagen verbunden, die innerhalb eines Jahres zu erfüllen waren: _ Die IHL muss ihre Planungen bezüglich des hauptberuflichen professoralen Personals umsetzen und einen akademischen Kern von hauptberuflichen Professorinnen und Professoren im Umfang von mindestens 10 VZÄ zzgl. Hochschulleitung gewährleisten. _ Die IHL muss sicherstellen, dass die Lehre in allen Studiengängen und in jedem akademischen Jahr zu mindestens 50 % durch hauptberufliche Professorinnen und Professoren erbracht wird. _ Aufgrund seiner Funktionen in der Trägergesellschaft und beim Betreiber darf der Rektor im Senat nicht über Stimmrecht verfügen. _ Dem Senat muss das Recht zugestanden werden, auf Antrag eines Mitglieds ohne eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Trägerin oder der Betreiberin tagen und Beschlüsse fassen zu können. Das Vetorecht der Trägerin in ihren | 7 Die IHL hat allerdings die Beendigung des Masterstudiengangs „Integrative Beratung“ beschlossen. Seit 2022 werden in diesen Studiengang keine Einschreibungen mehr vorgenommen. | 8 Wissenschaftsrat (2011): Stellungnahme zur Akkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell (IHL) i. Gr.; a. a. O. | 9 Wissenschaftsrat (2015): Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell (IHL), Bad Liebenzell; a. a. O. | 10 Wissenschaftsrat (2018): Stellungnahme zur Reakkreditierung der Internationalen Hochschule Liebenzell, Bad Liebenzell; a. a. O.
20 strategischen oder wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufenden Fragen bleibt davon unbenommen. _ Vor dem Hintergrund der Unterrepräsentanz fachwissenschaftlicher Kompetenz und der deutlichen Präsenz der Trägerin im Hochschulrat muss der Senat maßgeblich an der Festlegung der Denominationen für Professuren beteiligt werden, um wissenschaftsgeleitete Berufungsverfahren sicherzustellen. Darüber hinaus sprach der Wissenschaftsrat verschiedene Empfehlungen aus, die er für die positive Entwicklung der IHL als zentral erachtete. Der Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrats bestätigte im März 2020 die Erfüllung der Auflagen. In ihrem Selbstbericht dokumentiert die IHL ihre Umsetzung der Auflagen und Empfehlungen. I. INSTITUTIONELLER ANSPRUCH, PROFIL UND ENTWICKLUNGSZIELE I.1 Ausgangslage Die IHL ist vom Land Baden-Württemberg als Hochschule für angewandte Wissenschaften befristet staatlich anerkannt. Sie versteht sich als bekenntnisgebundene Hochschule, die in der Tradition der Reformation, des württembergischen Pietismus und der Weltmission steht. Die Bekenntnisgrundlage ist in der Präambel der Grundordnung festgehalten. Demnach sind für die Bekenntnisbindung die Heilige Schrift sowie die altkirchlichen und die reformatorischen Bekenntnisse maßgeblich. Die IHL trägt in diesem Sinne im wissenschaftlichen Umgang mit den Texten dem Offenbarungsanspruch der Heiligen Schrift Rechnung. Sie sieht sich dem Missionsauftrag verpflichtet und legt daher einen Schwerpunkt auf die missionswissenschaftliche Ausbildung. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist in ihrer Grundordnung verankert. Die IHL bietet mit ihren Studiengängen eine wissenschaftliche, praxisnahe und anwendungsorientierte Ausbildung in der Theologie sowie der Sozialen Arbeit und der Pädagogik an. Die zum Teil multidisziplinär angelegten Studiengänge setzen zudem einen interkulturellen und internationalen Schwerpunkt. Sie richten sich vor allem an Abiturientinnen und Abiturienten aus dem protestantischen Umfeld, die sich für pastorale, pädagogische, sozialarbeiterische oder entwicklungsbezogene Berufsfelder interessieren. Die IHL ist darüber hinaus bestrebt, ihre Studierenden auch bei der Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und ihnen eine ganzheitliche theologische Ausbildung anzubieten. Forschungsschwerpunkte der IHL liegen im Rahmen der klassischen theologischen Disziplinen auf den Bibelwissenschaften, der anwendungsorientierten Missions- und Religionswissenschaft, der Gemeindeentwicklung sowie der Interkulturalität. Die Schwerpunkte bilden sich auch in den Curricula der Studiengänge ab.
21 Die IHL kooperiert mit Hochschulen im In- und Ausland, von denen ein Großteil ebenfalls ein christliches Profil hat. Die weltweiten Hochschulpartnerschaften dienen in erster Linie dem Studierendenaustausch. Der Senat der IHL hat strategische Entwicklungsziele festgelegt. In der Lehre soll die Internationalisierung durch den englischsprachigen Bachelorstudiengang „Theology/Development Studies“ gestärkt werden, der seit dem Wintersemester 2023/24 angeboten wird. Für die Forschung wurden spezifische Ziele in der IHL-Strategie Forschung 2022–2027 vereinbart, die auf eine stetige Verbesserung der Forschungsleistungen abzielen. Zur Nachwuchsförderung strebt die IHL eine Partnerschaft mit einer promotionsberechtigten Hochschule an. Zudem sollen der Ausbau der Forschungsstrukturen im Fokus stehen und die Möglichkeiten zur Einwerbung von Drittmitteln und das Fundraising verbessert werden. Die IHL hat ein Gleichstellungskonzept verabschiedet, das darauf zielt, eine angemessene Vertretung von Frauen auf allen Qualifikationsstufen und in Gremien zu erreichen. Insbesondere soll der Frauenanteil im wissenschaftlichen Personal erhöht werden. Den geringen Anteil an Professorinnen (9 %) erklärt die Hochschule auch mit dem Mangel an geeigneten Bewerberinnen. Die IHL hat die Funktion einer bzw. eines Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet, die bzw. der vom Senat für jeweils vier Jahre gewählt wird und qua Amt Mitglied im Senat und in allen Berufungskommissionen ist. I.2 Bewertung Die IHL wird ihrem Anspruch als bekenntnisgebundene Hochschule für angewandte Wissenschaften insgesamt gut gerecht. In ihrem Selbstverständnis steht die Vermittlung einer pietistisch geprägten evangelischen Theologie im Zentrum. Die Bekenntnisbindung ist ebenso wie die Freiheit von Forschung und Lehre in der Präambel der Grundordnung verankert. Das daraus resultierende Verständnis der Heiligen Schrift und die gleichzeitige Selbstverpflichtung auf die Wissenschaftsfreiheit ermöglichen im Rahmen der Bekenntnisbindung angemessene wissenschaftliche Zugänge in Lehre und Forschung. Die IHL verbindet ihren Kernbereich der evangelischen Theologie mit den praxisorientierten sozialwissenschaftlichen Fächern Soziale Arbeit und Pädagogik. Die hierzu angebotenen multidisziplinären Bachelorstudiengänge wurden in den letzten Jahren sehr gut nachgefragt und es werden inzwischen die meisten Studierenden in diesen Bereichen qualifiziert. Das Profil der Hochschule ist insgesamt schlüssig und kann erfolgreich eine Nische in den pietistischen Gemeinden und Gemeinschaftsverbänden besetzen. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Sozialen Arbeit und der Pädagogik sollte die Hochschule diese Fächer auch bei der Weiterentwicklung des Personals im Rahmen von Berufungen und in der Forschung stärker berücksichtigen.
22 Zentral für das Selbstverständnis der IHL ist der interkulturelle und internationale Schwerpunkt. Dies drückt sich in vielfältigen Kooperationen mit Partnerhochschulen weltweit aus. Besonders zu würdigen ist der hohe Anteil Studierender, die ein Auslandssemester absolvieren. Um attraktiver für internationale Studierende zu werden, hat die Hochschule kürzlich einen englischsprachigen Studiengang eingeführt. Dies stellt eine vielversprechende Option dar, um zukünftig vermehrt auch internationale Studierende an die IHL zu holen und so die angestrebte Interkulturalität im Studienalltag zu erreichen. Auch thematisch ist die interkulturelle Theologie ein zentraler Schwerpunkt der IHL. Die Hochschule könnte diesen jedoch noch systematischer verfolgen. So könnten beispielsweise in der Lehre weitere Module zur interkulturellen Theologie angeboten und die Forschung in diesem Themenfeld intensiviert werden, um ein thematisches Alleinstellungsmerkmal zu entwickeln. Um die positive Gesamtentwicklung der Hochschule in den letzten Jahren gezielt zu unterstützen, empfiehlt die Arbeitsgruppe, diese stärker durch eine strategische Planung zu unterlegen. Mit der Forschungsstrategie wurden in dieser Hinsicht bereits erfolgreich erste Schritte unternommen, die fortgesetzt werden sollten. Langfristig sollte ein übergreifender Hochschulentwicklungsplan angestrebt werden, mit dem die strategische Weiterentwicklung aller Leistungsbereiche der Hochschule gezielt unterstützt wird. Die Arbeitsgruppe begrüßt, dass die IHL ein Gleichstellungskonzept erarbeitet hat und ein Problembewusstsein bezüglich der deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen sowohl bei den Professorinnen und Professoren als auch den wissenschaftlichen Mitarbeitenden zu erkennen ist. Es ist anzuerkennen, dass die Hochschule bemüht ist, in Berufungsverfahren Frauen zu gewinnen. Jedoch ist in diesem Bereich bislang keine positive Entwicklung zu erkennen. Die Hochschule sollte noch gezielter auf geeignete Frauen – auch außerhalb des eigenen pietistischen Milieus – zugehen und diese zur Bewerbung auffordern. Dies gilt ebenso für die Qualifikationsstellen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden. Des Weiteren sollte die IHL insbesondere angesichts der engen, familiären Gemeinschaft auf dem Campus über ein Schutzkonzept nachdenken sowie ihr Gleichstellungsverständnis und -konzept modernisieren. Dabei sollte sie Aspekte von Diversität und Inklusion berücksichtigen. In diesem Zuge sollte auch eine verbindliche Erweiterung der Zuständigkeiten der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten geprüft werden. Der Arbeitsgruppe ist bewusst, dass solche Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung sexueller Orientierung, intensiver Diskussionen und Beratungen innerhalb der Hochschule und der Liebenzeller Mission bedürfen. Sie hält sie mit Blick auf eine zeitgemäße Hochschulentwicklung gleichwohl für unerlässlich.
23 II. LEITUNGSSTRUKTUR, ORGANISATION UND QUALITÄTSMANAGEMENT II.1 Ausgangslage Trägerin der IHL ist die Liebenzeller Mission gGmbH. Maßgebliche Betreiberin ist die Liebenzeller Mission e.V., die 70 % der Anteile an der Trägergesellschaft hält. Jeweils 10 % der Anteile werden vom Liebenzeller Gemeinschaftsverband e.V., dem Süddeutschen Gemeinschaftsverband e.V. und dem Südwestdeutschen Jugendverband Entschieden für Christus e.V. gehalten. Die Trägergesellschaft wird derzeit von drei gleichberechtigten Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern vertreten, von denen einer der gegenwärtige Rektor der IHL ist. Die Grundordnung (GO) der IHL regelt die Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule. Darin sind die Freiheit von Forschung und Lehre festgeschrieben und die Bekenntnisbindung der Hochschule definiert. Zentrale Organe der Hochschule sind die Hochschulleitung, der Senat und der Hochschulrat. Die GO regelt auch die Aufgaben des sog. Fachausschusses des Trägers, der von der Trägergesellschaft eingesetzt wurde, um den geordneten Betrieb der IHL zu gewährleisten. Dieser bestätigt die Wahl von Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler sowie die Berufung der Professorinnen und Professoren durch den Senat. In diesem Rahmen nimmt er vor allem eine Bekenntnisprüfung vor. Der Träger-Fachausschuss enthält sich jeglicher Einflussnahme auf akademische Belange. Die Hochschulleitung der IHL besteht aus Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler, die gemeinsam die Leitung der Hochschule innehaben. Sie sind insbesondere verantwortlich für die Struktur- und Entwicklungsplanung, die Personalentwicklung, den Entwurf des Haushaltsvoranschlags und den Vollzug des Haushaltsplans. Die Rektorin bzw. der Rektor hat die akademische Leitung der IHL inne und übernimmt den Vorsitz in der Hochschulleitung und im Senat. Die Prorektorin bzw. der Prorektor verantwortet den Bereich Forschung. Die Kanzlerin bzw. der Kanzler ist in allen administrativen und wirtschaftlichen Bereichen zuständig. Alle Mitglieder der Hochschulleitung werden vom Hochschulrat gewählt und vom Senat und vom Träger-Fachausschuss bestätigt. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder der Hochschulleitung können entweder vom Hochschulrat mit Bestätigung des Senats mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder oder vom Senat mit Bestätigung des Hochschulrats mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abgewählt werden. Die Abwahl muss vom Träger-Fachausschuss bestätigt werden. Der Senat ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der IHL. Qua Amt gehören ihm die Rektorin bzw. der Rektor, die Prorektorin bzw. der Prorektor, die
24 Kanzlerin bzw. der Kanzler, die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte, die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie die Leiterin bzw. der Leiter des Forschungsinstituts LIMRIS (Liebenzell Institute for Missiological, Religious, Intercultural and Social Studies) an. Darüber hinaus sind derzeit alle hauptberuflichen Professorinnen und Professoren im Senat vertreten. Sobald die Gesamtzahl der hauptberuflichen Professorinnen und Professoren zwölf überschreitet, müssen neun professorale Senatsmitglieder per Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus werden zwei Vertretungen der Studierendenschaft sowie jeweils eine Vertretung der wissenschaftlichen und der administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Senat gewählt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die Amtszeit der anderen gewählten Senatsmitglieder beträgt vier Jahre. Grundsätzlich haben alle Senatsmitglieder Stimmrecht. Den Vorsitz im Senat führt die Rektorin bzw. der Rektor, die oder der gemäß GO nicht über Stimmrecht verfügt, wenn sie bzw. er zugleich eine leitende Funktion in der Trägergesellschaft innehat. Auf Antrag kann der Senat beschließen, ohne Personen zu tagen, die gleichzeitig eine Funktion in der Trägergesellschaft innehaben. Zu den Aufgaben des Senats gehören u. a. die Bestätigung der Wahl von Rektorin bzw. Rektor, Prorektorin bzw. Prorektor und Kanzlerin bzw. Kanzler. Er hat auch die Möglichkeit zur Abwahl der Mitglieder der Hochschulleitung. Der Senat wählt auf Vorschlag der Rektorin bzw. des Rektors die Dekanin bzw. den Dekan für Studium und Lehre und die Leiterin bzw. den Leiter des LIMRIS-Instituts. Darüber hinaus wählt er die Studiengangsleitungen, die Gleichstellungsbeauftragte bzw. den Gleichstellungsbeauftragten sowie die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und entsendet Professorinnen und Professoren in die Berufungskommissionen sowie in den Berufungsausschuss für neue Hochschulratsmitglieder. Der Senat beschließt zudem u. a. über die Grundordnung, Satzungen und Richtlinien und nimmt Stellung zu Entwicklungsplänen, Jahresberichten und Haushaltsplänen. Der Hochschulrat trägt die Verantwortung für die strategische Entwicklung der Hochschule und beaufsichtigt die Hochschulleitung. Er setzt sich aus zehn externen Mitgliedern zusammen, von denen mindestens die Hälfte keine Ämter oder Funktionen in der Liebenzeller Mission und ihren Gesellschaftsverbänden haben dürfen, sowie den Mitgliedern der Hochschulleitung kraft Amtes ohne Stimmrecht. Neue Mitglieder werden über einen Berufungsausschuss gewählt, dem zwei Mitglieder des Hochschulrats sowie zwei professorale Mitglieder des Senats angehören. Der Ausschuss erarbeitet eine Liste für neu zu besetzende Sitze im Hochschulrat. Dem Vorschlag müssen Hochschulrat, Senat und der Träger-Fachausschuss zustimmen. Die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrats beträgt vier Jahre. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Wahl und ggf. Abwahl der Mitglieder der Hochschulleitung, die Beschlussfassung über Struktur- und Entwicklungspläne sowie über den Haushalts- und Wirtschaftsplan, die Zustim-
25 mung zu diversen strategischen Angelegenheiten der Hochschule sowie zur Grundordnung und die Erörterung der Jahresberichte. Ebenfalls in der Grundordnung verankert ist das Forschungsinstitut LIMRIS, das einen Beitrag in der missions- und religionswissenschaftlichen Forschung leisten und Kooperationen zwischen den Forschenden initiieren soll. Zudem schreibt die Grundordnung fest, dass das Dozierendenkollegium, bestehend aus der Hochschulleitung, allen Professorinnen und Professoren sowie allen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Senat berät und diesem Vorschläge unterbreiten kann. Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement (QM) der IHL liegt bei der Kanzlerin bzw. dem Kanzler, die bzw. der von der bzw. dem QM-Beauftragten unterstützt wird. Das Qualitätsmanagement ist in einem QM-Handbuch festgeschrieben. Es finden regelmäßige Evaluationen statt. Deren Ergebnisse werden in einem jährlichen Bericht zusammengefasst und im Senat sowie mit einem Gremium der Studierenden (Studienforum und/oder Vollversammlung) diskutiert und auf dieser Grundlage werden ggf. Maßnahmen beschlossen. II.2 Bewertung Die IHL hat die auf die Grundordnung bezogenen Auflagen aus dem vorangegangenen Reakkreditierungsverfahren fristgerecht umgesetzt. Ihre Governancestrukturen sind nun sowohl hinsichtlich der Leitungsstruktur als auch mit Blick auf das Verhältnis zwischen Hochschule und Trägerin weitestgehend hochschuladäquat und transparent ausgestaltet. Der Senat verfügt über angemessene Kompetenzen in der akademischen Selbstverwaltung. Die aktuelle Zusammensetzung des Senats ist grundsätzlich hochschuladäquat. Gemäß Grundordnung gehören jedoch sehr viele Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger mit Stimmrecht dem Senat an. Die strukturelle Mehrheit der als Vertreterinnen bzw. Vertreter der Professorenschaft in den Senat gewählten professoralen Mitglieder ist daher nicht sichergestellt. Die Hochschule sollte daher Maßnahmen ergreifen, um dies in Zukunft sicherzustellen. Eine Möglichkeit, die den bereits verhältnismäßig großen Senat nicht weiter vergrößern würde, wäre es, dass Amtsträgerinnen bzw. Amtsträger, wie beispielsweise die beiden derzeit mit Stimmrecht ausgestatteten Mitglieder der Hochschulleitung, die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte, die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder die Leiterin bzw. der Leiter des LIMRIS-Instituts, grundsätzlich ohne Stimmrecht im Senat vertreten sind. Dies würde auch die Möglichkeit eröffnen, das Gremium zu verkleinern, da die strukturelle Mehrheit der gewählten professoralen Vertreterinnen bzw. Vertreter mit weniger Personen erreicht würde. Die Arbeitsgruppe würdigt, dass die Hochschule seit der letzten Reakkreditierung die Hochschulleitung um ein Prorektorat erweitert hat, das sich
26 maßgeblich um den Bereich Forschung kümmert. Hiermit konnten eine Stellvertretung der Rektorin bzw. des Rektors sichergestellt und ein maßgeblicher Leistungsbereich der Hochschule strukturell gestärkt werden. Es wird weiterhin begrüßt, dass die IHL mittelfristig plant, das Dekanat für Studium und Lehre ebenfalls in ein Prorektorat umzuwandeln und in seinen Kompetenzen damit zu stärken. Mit Blick auf die in den nächsten Jahren bevorstehenden Wechsel in der Hochschulleitung sollte die IHL die Wahlprozesse überprüfen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt insbesondere, die Einrichtung einer Findungskommission zur Wahl einer neuen Rektorin bzw. eines neuen Rektors in der Grundordnung vorzusehen. Diese sollte zu mindestens 50 % mit akademischen Mitgliedern besetzt sein und auch externe wissenschaftliche Mitglieder umfassen. Mit diesem Verfahren könnte die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Hochschule von der Liebenzeller Mission weiter gestärkt werden. Bei der Neubesetzung des Amtes der Kanzlerin bzw. des Kanzlers sollte die Hochschule in Zukunft eine Verquickung von administrativen und akademischen Aufgaben möglichst vermeiden. Der Hochschulrat der IHL hat neben seiner Aufsichtsfunktion auch die Verantwortung für die strategische Weiterentwicklung der Hochschule. Die Aufgabe des Träger-Fachausschusses ist demgegenüber auf die Bestätigung der Wahl der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats bzw. der Professorinnen und Professoren durch den Senat der IHL beschränkt. Um Fragen der wissenschaftlichen Entwicklung und Profilbildung sachgerecht beurteilen zu können, sollte die externe wissenschaftliche Expertise im Hochschulrat gestärkt werden. Die Hochschule sollte sich daher bemühen, bei Neuberufungen in den Hochschulrat auch externe Professorinnen bzw. Professoren von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen zu gewinnen. Die Hochschule verfügt über ein umfassendes und wirksames Qualitätsmanagementsystem. Aus den Evaluationen werden regelmäßig Maßnahmen abgeleitet und damit eine beständige Weiterentwicklung von Studium und Lehre gewährleistet. Die Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement sind klar definiert und die Hochschule verfügt über eine QM-Beauftragte bzw. einen QM-Beauftragten, die bzw. der die Prozesse unterstützt. Ungewöhnlich erscheint es, dass das Qualitätsmanagement in den Verantwortungsbereich der Kanzlerin bzw. des Kanzlers fällt. Diese Konstellation könnte bei der Neubesetzung des Kanzleramts überdacht werden. III. PERSONAL III.1 Ausgangslage Zum Wintersemester 2023/24 waren an der IHL 13 Professorinnen und Professoren im Umfang von 11,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zzgl. 0,75 VZÄ in der
27 Hochschulleitung beschäftigt. Seit der letzten Reakkreditierung ist das professorale Personal im geplanten Umfang aufgewachsen. Insbesondere wurden weitere Professuren in den Sozialwissenschaften geschaffen, die nun über professorales Personal im Umfang von 4,5 VZÄ verfügen. Die Hochschule plant für die kommenden Jahre keinen weiteren Aufwuchs des professoralen Personals. Das Betreuungsverhältnis von Professorinnen und Professoren zu Studierenden lag zum Wintersemester 2023/24 bei 1:26. Die regelmäßige Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren umfasst 18 Semesterwochenstunden (SWS). Darin enthalten sind 2 SWS, die für die akademische Selbstverwaltung vorgesehen sind, bzw. 3 SWS bei Übernahme bestimmter Ämter. Darüber hinaus können die Professorinnen und Professoren gemäß der Lehrverpflichtungsregelung flexibel zwischen einem stärker forschungs- oder eher lehrorientierten Deputat wählen. Die tatsächliche Lehrverpflichtung liegt daher zwischen 8 und 14 SWS und die Forschungsverpflichtung zwischen 2 und 8 SWS. Die jeweiligen Deputate werden individuell im jährlichen Personalgespräch mit der Rektorin bzw. dem Rektor festgelegt und in einer Zielvereinbarung festgehalten. Deputatsreduktionen für die Hochschulleitung werden jeweils dem Bedarf angepasst. Die Deputatsreduktionen für weitere Ämter sind in der Lehrverpflichtungsregelung festgehalten. Die hauptberuflichen Professorinnen und Professoren der IHL übernahmen im akademischen Jahr 2022 insgesamt 60,5 % der Lehre. In allen Studiengängen lag die Quote der professoralen Lehre im gesamten akademischen Jahr 2022 über 50 %. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernahmen insgesamt rd. 21 % der Lehre, 18 % wurden durch Lehraufträge abgedeckt. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren richten sich nach § 47 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Neben der fachlichen Eignung und Erfahrungen in der Lehre sowie der Forschung ist auch das Einverständnis mit der Präambel der Grundordnung – und somit mit der Bekenntnisgrundlage der IHL – Voraussetzung für die Einstellung. Die Berufungsordnung (BO) regelt das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren. Die Berufungskommission setzt sich zusammen aus der Rektorin bzw. dem Rektor (Vorsitz), der bzw. dem Gleichstellungsbeauftragten, drei vom Senat gewählten Professorinnen und Professoren, der Studiensprecherin bzw. dem Studiensprecher sowie einer externen Professorin bzw. einem externen Professor des Fachgebiets. Es muss eine professorale Mehrheit gewährleistet und mindestens eine sachkundige Frau in der Berufungskommission vertreten sein. Die Berufungskommission kann zusätzlich externe Sachverständige ohne Stimmrecht hinzuziehen. Die Rektorin bzw. der Rektor erstellt die Ausschreibung für die zu besetzende Professur, die der Senat anschließend beschließt. Die Ausschreibung erfolgt
28 öffentlich in einem geeigneten Publikationsorgan. Die Berufungskommission prüft alle eingegangenen Bewerbungen auf Grundlage der Kriterien gemäß LHG und der Übereinstimmung mit den Kriterien der Ausschreibung. Sie berücksichtigt die Erfahrung in Forschung und Lehre, die pädagogische Kompetenz sowie die Akzeptanz der Bekenntnisbindung der Bewerberinnen und Bewerber. Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten werden zu einer hochschulöffentlichen Probevorlesung mit anschließender öffentlicher Aussprache sowie einer nichtöffentlichen Befragung durch die Berufungskommission eingeladen. Ergänzend kann eine Probelehrveranstaltung verlangt werden. Die Berufungskommission erstellt eine gereihte Vorschlagsliste mit höchstens drei Kandidatinnen und Kandidaten und entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Reihung, wobei bei Stimmengleichheit die bzw. der Vorsitzende den Ausschlag gibt. Die Liste wird vom Senat mit einfacher Mehrheit beschlossen oder abgelehnt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Rektorin bzw. des Rektors. Der Senat kann von der Berufungskommission einen neuen Vorschlag verlangen, eine Neuausschreibung fordern oder auf die Besetzung der Stelle verzichten. Die Berufungsliste wird dem Träger-Fachausschuss zur Prüfung der Bekenntnistreue vorgelegt. An der IHL waren zum Wintersemester 2023/24 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von 6,25 VZÄ beschäftigt. Diese sind vorwiegend in der Lehre sowie in der Betreuung und Begleitung der Studierenden während der Praktika tätig. Gemäß der Lehrverpflichtungsregelung ist ein regelmäßiges Lehrdeputat von 18 SWS vorgesehen. Daneben dienen die Stellen auch der Nachwuchsförderung und es wird eine wissenschaftliche Qualifizierung erwartet, für die auch Forschungsdeputate möglich sind. Nach Angaben der IHL verfolgen ca. 75 % der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Qualifizierungsprojekt. Daneben setzt die IHL Lehrbeauftragte ein, die eine entsprechende akademische Qualifikation und Praxiserfahrung nachweisen müssen. Im Wintersemester 2022/23 waren 22 Personen als Lehrbeauftragte an der IHL tätig. Des Weiteren beschäftigt die IHL nichtwissenschaftliches Personal im Umfang von rd. 9 VZÄ (Stand Wintersemester 2023/24). Dieses ist überwiegend im administrativen Bereich zur Unterstützung der Studierenden und der Hochschulleitung, in der Bibliothek sowie im Forschungsinstitut beschäftigt. III.2 Bewertung Mit professoralem Personal im Umfang von derzeit 11,25 VZÄ zzgl. Hochschulleitung erfüllt die IHL die Mindestanforderungen an den akademischen Kern einer Hochschule mit Masterstudiengängen. Sie kann damit außerdem eine sehr gute Betreuungsrelation und die mindestens hälftige Abdeckung der Lehre durch hauptberufliche Professorinnen und Professoren sicherstellen.
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