Bislang war es für private Hochschulen nicht möglich, sich in der Lehrerausbildung zu engagieren. Auch weiterhin findet die Lehrerausbildung und die dafür vorgesehenen Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg ausschließlich an staatlichen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten statt.
Allerdings hat das Kultusministerium von Baden-Württemberg im September 2023 eine Neuregelung veröffentlicht, wonach Schulen in freier Trägerschaft künftig Absolventen eines Bachelorstudiengangs mit einem Bezug zum Fächerkanon der Grundschule direkt und voll anerkannt in den Lehrdienst in der Grundschule oder in der Sekundarstufe I (hier nur im entsprechenden Fach) übernehmen dürfen, wenn sie eine entsprechende pädagogische Nachqualifizierung im Umfang von mindestens 265 Stunden erfolgreich absolvieren.
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